Der Mietpreis
Der Mietpreis beinhaltet die Nutzung des voll ausgestatteten Schiffes, die Schiffsversicherung über den Wert der vereinbarten Kaution von 500 € und die persönliche Versicherung der Besatzung. Der Mietpreis deckt nicht die Kosten für Treibstoff und andere Notwendigkeiten, Skippergebühren und andere Sonderausgaben sowie Marinakosten während der Nutzung des Schiffes.
Pflichten und Verantwortlichkeiten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich: in den kroatischen Hoheitsgewässern zu segeln, das Schiff nicht zu vermieten oder zu verleihen und das Schiff bei Wetterbedingungen zu benutzen, die die Sicherheit der Besatzung und des Schiffes gewährleisten.
Wenn der Mieter nicht die Absicht hat, einen Skipper zu mieten, erklärt er oder sie, dass er alle erforderlichen Lizenzen zum Führen des gemieteten Wasserfahrzeugs besitzt, die gültig sind und den geltenden Rechtsnormen der Republik Kroatien entsprechen.
Im Falle einer Panne oder eines Unfalls ist der Mieter verpflichtet, den Hergang des Geschehens zu notieren oder eine schriftliche Bestätigung des Hafenmeisters, Arztes oder anderer Behörden zu verlangen. Der Mieter ist verpflichtet, den Eigentümer unverzüglich zu informieren, wenn eines dieser Ereignisse eintritt. Im Falle des Verschwindens des Wasserfahrzeugs, der Unfähigkeit der Schifffahrt, der Beschlagnahme des Schiffs oder des Schifffahrtsverbots, das von der Regierung oder anderen Personen verhängt wird, ist der Mieter verpflichtet, den Eigentümer des Wasserfahrzeugs unverzüglich zu informieren.
Der Eigentümer des Wasserfahrzeugs wird den Schaden, der zufällig oder durch Unachtsamkeit des Mieters entstanden ist, ersetzen, indem er den Betrag von der Kaution abzieht. Wenn der erforderliche Betrag zur Deckung des Schadens oder der Panne den Kautionsbetrag übersteigt, wird der Eigner den Schaden von dem Versicherer in Rechnung stellen, bei dem das Schiff versichert wurde. Wenn der Schaden oder Ausfall auf offensichtliche Unaufmerksamkeit oder Fahrlässigkeit des Mieters zurückzuführen ist oder vorsätzlich verursacht wurde, ist der Mieter verpflichtet, alle möglichen Kosten zu tragen, die sich aus solchen Ereignissen ergeben können an den Besitzer.
Der Mieter ist verpflichtet, in unzureichend bekannten Gebieten gemäß den ihm gehörenden Seekarten zu fahren, oder ohne vorher die Seekarten des bestimmten Gebiets zu studieren. Im Übrigen ist der Mieter verpflichtet, nicht bei Nacht zu segeln.
Der Mieter ist verpflichtet, den Hafen oder das Dock nicht zu verlassen, wenn der Wind über 30 Knoten weht oder wenn Wettervorhersagen solche Wetterbedingungen nahelegen, wenn der Hafenmeister die Schifffahrt verboten hat oder wenn eine Panne auf einem wichtigen Teil des Hafens vorliegt Schiff wie Motor, Pumpe, Anker, Licht, Sicherheitsausrüstung usw. wurde nicht repariert. Der Mieter wird den Hafen oder das Dock nicht ohne ausreichende Treibstoffmenge verlassen, wenn die Wetterbedingungen oder der Zustand des Schiffes oder der Besatzung nicht sicher sind.
Im Falle einer Verletzung der oben genannten Verantwortlichkeiten haftet der Mieter persönlich gegenüber dem Eigentümer des Wasserfahrzeugs und verpflichtet sich, alle Konsequenzen zu tragen. Der Mieter ist verantwortlich für die Verletzung der Schifffahrtsnormen und anderer Normen, auch nach Ablauf der Mietzeit des Schiffes.
Übernahme und Rückgabe des Schiffes
Der Mieter hat alle angegebenen Schiffsdokumente, die er bei Übernahme des Schiffes erhalten hat, bis zum Ende des Mietverhältnisses aufzubewahren. Der Eigentümer ist verpflichtet, dem Mieter ein fahrbereites und vollständig ausgestattetes Schiff mit vollem Kraftstofftank zur Verfügung zu stellen. Vor Beginn der Inanspruchnahme der Dienstleistung der Vermietung des Wasserfahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, das Wasserfahrzeug zu kontrollieren und zu überprüfen, ob die Ausrüstungs- und Inventarliste dem tatsächlichen Zustand entspricht.
Wenn der Mieter das Schiff nicht zum vereinbarten Hafen und zur vereinbarten Zeit zurückbringt, akzeptiert er oder sie, dem Eigentümer des Schiffes eine Entschädigung zu zahlen, einschließlich der potenziellen Schäden und Kosten, die als Folge der verspäteten Rückgabe des Schiffs entstehen würden Schiff. Die Verzögerung kann nur durch höhere Gewalt gerechtfertigt werden, wenn der Mieter den Eigentümer SOFORT informiert hat.
Die Kosten, die durch einen Verlust oder eine Beschädigung der Ausrüstung und Teile des Wasserfahrzeugs entstehen, die durch Unachtsamkeit des Mieters und seiner Besatzung verursacht wurden, sind vom Mieter zu ersetzen.
Wenn der Mieter das Boot mit leerem Kraftstofftank zurückgibt, wird der Eigentümer dem Mieter die Kosten für das Befüllen des Kraftstofftanks in Rechnung stellen.
Die Anzahlung
Vor Übernahme des Wasserfahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, eine vom Eigner festgelegte Kaution zu hinterlegen. Die Kaution wird dem Mieter zurückerstattet, wenn das Schiff zum vereinbarten Zeitpunkt unbeschädigt, ordentlich und vollgetankt zurückgegeben wird. Wenn das Schiff mit einem vom Eigentümer gestellten Skipper gemietet wurde, ist der Mieter auch verpflichtet, eine Kaution zu hinterlegen, die nicht die Kosten abdeckt, die durch mangelnde Aufmerksamkeit des Skippers oder schlechte Schiffs- und Ausrüstungsnavigation entstanden sind.
Versicherung
Gilt für das Schiff, die Besatzung und die Ausrüstung in allen Schadens- oder Verlustfällen unter dem Franchisegeber, der vom Typ des geleasten Schiffes abhängt.
Das Schiff und der Eigner sind gegen die Haftung für Schäden versichert, die Dritten zugefügt werden. Alle Schäden und/oder Verluste sind gedeckt
T. O. NEVERA, Tucepi, Kamena 29, Eigentümer Tonci Simic, OIB 77027073083